… in einem der Häuser des Pflegeverbandes Bruck-Mürzzuschlag?
Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Heimplatz in einer unserer Pflegeeinrichtungen sind, ist das unverbindliche Vormerkansuchen (Downloadbutton links von diesem Text) der erste Schritt. Dieses Ansuchen dient nur zur Vormerkung in der Warteliste der jeweiligen Einrichtung.
Ob ein Pflege- und Betreuungsplatz frei ist, teilt Ihnen die Heim- bzw. Pflegedienstleitung des jeweiligen Pflegeheimes des Pflegeverbandes Bruck-Mürzzuschlag mit. Die Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie auf der entsprechenden Hausseite dieser Homepage.
Bitte senden Sie das ausgedruckte und ausgefüllte Formular per Post oder E-Mail an:
Pflegeverband Bruck-Mürzzuschlag
Franz-Gruber-Gasse 7
8600 Bruck a.d. Mur
Die Heimkosten setzen sich zusammen aus der sogenannten Grundleistung
und einem Zuschlag für die jeweilige Pflegestufe.
Die Grundleistung beträgt -je nach Haus- zwischen € 70,16 und € 71,92 pro Tag.
Der Zuschlag für die sieben Pflegestufen beträgt für:
Pflegestufe I: pro Tag: € 18,75
Pflegestufe II: pro Tag: € 29,73
Pflegestufe III: pro Tag: € 47,55
Pflegestufe IV: pro Tag: € 72,51
Pflegestufe V: pro Tag: € 89,15
Pflegestufe VI: pro Tag: € 103,83
Pflegestufe VII: pro Tag: € 109,95
Die genauen Kosten für das von Ihnen ins Auge gefasste Pflegeheim entnehmen Sie bitte der Tabelle, die sie hier downloaden können.
Alle hier genannten Zahlen vorbehaltlich eventueller Tipp- und Aktualisierungsfehler!
Weitere mögliche Kosten:
• Bettfreihaltegebühr: € 20,-
• Urlaubsgast/Tag:
Pflegestufe 1 bis 4: € 149,20
Pflegestufe 5: € 166,50
Pflegestufe 6: € 181,77
Pflegestufe 7: € 188,14
Diese Kosten beinhalten auch das Waschen der Wäsche, mehrmals wöchentliche Reinigung der Zimmer sowie verschiedene Animations-, Gruppen- und Einzeltherapieeinheiten. Flach- und Bettwäsche sowie Hand- und Badetücher werden vom Heim zur Verfügung gestellt.
Gerne stehen Ihnen die Führungskräfte der verschiedenen Pflegeverbandes-Einrichtungen für ein persönliches Gespräch über eine konkrete Unterbringung in einem unserer Pflegeheime zur Verfügung. Fragen zur Heimkostenverrechnung werden gerne telefonisch oder persönlich von der Geschäftsleitung des Pflegeverbandes beantwortet.
Abhängig vom Einkommen sind Bewohner:innen Voll- oder Teilzahler:innen. Der Antrag auf (Rest-)Kostenübernahme für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung auf Grund des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes muss von dem/der Antragsteller:in bzw. seinem/r Erwachsenenvertreter:in ausgefüllt und unterschrieben und auf der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf (Rest-)Kostenübernahme wird an die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag zur Eröffnung des Bescheidverfahrens weitergeleitet.
Die Pflegeheimaufenthalte von Teilzahler:innen werden mit der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag verrechnet.
Die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag nimmt von den Teilzahler:innen die Verpflegskostenanteile aus den vorgenommenen Pensions- und Pflegegeldteilungen ein, d.h. 80% der Pensionen und 80% des Pflegegeldes gehen auf den Träger der Sozialhilfe über. Den jeweiligen Bewohner:innen verbleibt der Differenzbetrag der Pension (20%), das volle Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie ein Anteil des Pflegegeldes.